Pflichtinformation
KV-Management Spezialist für Krankenversicherungen jeder Art, Ruhestandsplanung & Berufsunfähigkeitsvorsorge
Hintergrund: Seit dem 22.05.2007 sind Versicherungs- und Finanzberater beim ersten Kontakt gesetzlich verpflichtet Ihren exakten Status zu offenbaren. Dadurch wird es Ihnen als Verbraucher erleichtert zwischen freien Beratern (Ihrem Interessenvertreter) und gebundenen Vertretern (vertritt seinen Konzern / Versicherer / Vertrieb) zu unterscheiden.
|
|




Pflichtinformationen für Interessenten & Kunden nach § 42 b Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 11 Versicherungsvermittlerordnung zuzüglich Erläuterungen