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Über uns - Pflichtinformation

KV ManagementPflichtinformationen für Interessenten & Kunden nach § 42 b Abs. 2 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Verbindung mit § 11 Versicherungsvermittlerordnung zuzüglich Erläuterungen

KV-Management

Spezialist für Krankenversicherungen jeder Art, Ruhestandsplanung & Berufsunfähigkeitsvorsorge

 

 

 

Hintergrund:                 Seit dem 22.05.2007 sind Versicherungs- und Finanzberater beim ersten Kontakt gesetzlich verpflichtet Ihren exakten Status zu offenbaren. Dadurch wird es Ihnen als Verbraucher erleichtert zwischen freien Beratern (Ihrem Interessenvertreter) und gebundenen Vertretern (vertritt seinen Konzern / Versicherer / Vertrieb) zu unterscheiden.

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