Sie entscheiden: vollständig oder ambulant
| Medi-Kost - Patienten |
Sie entscheiden:
vollständig oder ambulant
Bei der Teilnahme am Kostenerstattungsverfahren haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Sie können sich für die Kostenerstattung für alle Krankenkassenleistungen entscheiden.Das schließt zum Beispiel Krankenhausbehandlungen ein.
Alternativ können Sie Ihre Wahl auch auf ambulante und /oder zahnärztliche Leistungen beschränken.
Dazu gehört auch die Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln. Dieser Weg ist für die meisten Versicherten die sinnvollste Variante.
In der zahnärztlichen Versorgung sollte Ihr Zahnstatus den Ausschlag für oder gegen die Wahl der Kostenerstattung geben. Bei einem guten Zahnstatus ist nach unserer Sicht die Wahl der Kostenerstattung nicht zwingend.


