Kostenerstattung - was heißt das?
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Kostenerstattung - was heißt das?
Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen gem. § 12 SGB V ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Krankenversicherungsleistungen zur Verfügung (§ 12 SGB V ).
Wenn Sie diese in Anspruch nehmen, etwa beim Arzt oder Zahnarzt, legen Sie dort nun Ihre Chip-Karte vor. Damit ist die finanzielle Seite für Sie erledigt. Außer den gesetzlichen Eigenanteilen und der Praxisgebühr tragen Sie keine Kosten.
Häufig bleibt Ihnen aber das ungute Gefühl, dass eine Privatbehandlung besser gewesen wäre.
Alternativ können Sie aber auch die Privatbehandlung wählen.
Das bedeutet:
Sie erhalten zunächst beginnend mit der Terminvereinbarung eine Behandlung, die sich nicht den vom Gesetzgeber gewollten Reglementierungen unterordnen wird, sondern als optimale Medizin bezeichnet werden kann
- eben eine Privatbehandlung.
Nach erbrachter Leistung erhalten Sie vom Arzt oder Zahnarzt eine Privatrechnung, die Sie selbst bei Ihrer Krankenkasse einreichen.


