Patienten
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| Medi-Kost - Patienten |
Was können wir für Sie tun ?
- Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zum Thema Kostenerstattung.
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Kostenerstattung - was heißt das?
Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen gem. § 12 SGB V ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Krankenversicherungsleistungen zur Verfügung (§ 12 SGB V ).
Sie entscheiden: vollständig oder ambulant
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Sie entscheiden:
vollständig oder ambulant
Bei der Teilnahme am Kostenerstattungsverfahren haben Sie mehrere Möglichkeiten:
Wer kann teilnehmen?
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Wer kann teilnehmen?
Jeder Versicherte kann das Kostenerstattungsverfahren wählen.
Wie wählen Sie die Kostenerstattung?
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Wie wählen Sie die Kostenerstattung?
Die Wahl muss der Krankenkasse angezeigt werden.
Welche Rechnungen können Sie einreichen?
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Welche Rechnungen können Sie einreichen?
Es werden grundsätzlich Originalrechnungen von zugelassenen Leistungserbringern berücksichtigt.
Welchen Umfang hat die Erstattung?
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Welchen Umfang hat die Erstattung?
Wird eine Privatrechnung zur Kostenerstattung eingereicht, dann erstattet die Krankenkasse


