Referenzen

 

Gutes Verhältnis
Der Herr Buchholz ist ein sehr kompetenter Mensch, der mit viel Fachwissen und Freundlichkeit in ein Gespräch hineingeht. Man fühlt sich sehr wohl, und wird auch bei schon erklärten Fragen weiterhin mit Freundlichkeit und Geduld aufgeklärt, ohne das man sich lästig oder gestresst vorkommt. Kurz, ich bin sehr zufrieden mit dem Herr Buchholz Mit freundlichem Gruß René Rustemeyer
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13.08.2010 von René Rustemeyer
Krankenversicherung

Beratung & Betreuung
Hervorzuheben ist eine sehr qaulifizierte und effiziente Beratung und eine sehr nachhaltige Betreuung!
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05.08.2010 von Maxim Kobert
Altersvorsorge, Krankenversicherung, Vermögensanlage

Kompetente Dienstleistung
Sehr gute und verständliche Beratung. Bei Rückfragen sehr schnelle Antwort und immer hilfsbereit.
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26.07.2010 von Mathias B.
Krankenversicherung

 

Sehr zufrieden
Die Beratung von Herrn Buchholz war kompetent, freundlich und zuverlässig. Ich würde ihn jederzeit weiterempfehlen und selbst auch in anderen Geschäftsfeldern mit ihm zusammenarbeiten.
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19.07.2010 von Malte S.
Altersvorsorge, Krankenversicherung

Kranken-Versicherung
Ich war sehr zufrieden da Herr Buchholz mir genau die Vor-und Nachteile der eizelnen Versicherungen dagelegt hat !
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09.03.2009 von Gerd B.  
komplexe Themen verständlich gemacht
Mein großes Lob bezieht sich auf die rechtlichen Rahmenbedingungen, die mir für meine Entscheidungen super erklärt wurden. Es geht schließlich um meine Familie. Tarife erklären kann jeder, aber mir wurde alles rund um die PKV und GKV erklärt, was für meine Familie wichtig war.
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08.03.2009 von Wedel T.
Krankenversicherung, Personenversicherung

 

Tue Gutes und rede darüber!
Herr Buchholz hat in allen Bereichen überzeugt! Daher rede ich darüber und empfehle ihn gerne weiter! Q
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08.03.2009 von Ulf K.
Altersvorsorge, Für Geschäftskunden, Ganzheitliche Finanzplanung, Geld parken / Sparen, Krankenversicherung, Lebensversicherung, Vermögensanlage

So sollte Beratung immer sein!
Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Zu keiner Zeit hatte ich das Gefühl etwas \"aufgeschwatzt\" zu bekommen, sondern habe mich absolut gut aufgehoben gefühlt. Freundlich, direkt, absolut kompetent und mit dem entsprechenden Know How ausgerüstet, hat sich Herr Buchholz viel Zeit für mich und meine Belange genommen. So sollte Beratung immer sein!
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07.03.2009 von Dirk W.
Krankenversicherung

postheadericon Medi-Kost

Die Leistungsträger, ihre Verbände und die sonstigen in diesem Gesetzbuch genannten öffentlich-rechtlichen Vereinigungen sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Bevölkerung über die Rechte und Pflichten nach diesem Gesetzbuch aufzuklären.

Sozialgesetzbuch (SGB) -
Allgemeiner Teil - § 13 Aufklärung


postheadericon Kostenerstattung - was heißt das?

Ärzte
 

Kostenerstattung - was heißt das? 

Dem Mitglied der Gesetzlichen Krankenkassen stehen gem. § 12 SGB V ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Gesundheitsleistungen zur Verfügung (§ 12 SGB V ).

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postheadericon Was können wir für Sie tun ?

Patienten
         
  

Was können wir für Sie tun ?
 

  • Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zum Thema Kostenerstattung.

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postheadericon Anmeldung 6.10.2010

Seminare

Fax-Nr.: 0 57 52 929 64 22

Rückmeldung  zum Vortrag

Wie wird ein gesetzlich Versicherter zum Privatpatienten?

 

Das Verfahren der Kostenerstattung gem. § 13 Abs. (2) SGB V

 

am 06.10.2010 in Hannover, Hotel Föhrenhof

nehme ich

mit ….. Personen teil                                 □ nicht teil

 

Bitte laden Sie mich zur nächsten Veranstaltung

wieder ein.

 

 

 


Praxis Stempel


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bitte ausdrucken an als Fax zurücksenden

 

postheadericon Die Entscheidung : vollständig oder ambulant

Ärzte

 

Die Entscheidung :
vollständig oder ambulant?

Bei der Teilnahme am Kostenerstattungsverfahren gibt es ab dem 01.04.2007 unterschiedliche Möglichkeiten:

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postheadericon Kostenerstattung - was heißt das?

Patienten
 

Kostenerstattung - was heißt das? 

Als Mitglied der Gesetzlichen Krankenkassen stehen Ihnen gem. § 12 SGB V ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Krankenversicherungsleistungen zur Verfügung (§ 12 SGB V ).

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postheadericon Infoabend 06.10.2010 Hannover

Seminare

Einladung zum Vortrag

„Wie wird ein gesetzlich Versicherter zum Privatpatienten?“

Mittwoch, 6. Oktober 2010, ab 18 Uhr

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postheadericon Wer kann teilnehmen?

Ärzte

Wer kann teilnehmen?

Jeder Versicherte kann das Kostenerstattungsverfahren wählen.

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Weitere Beiträge...