Gesundheitsreform:
Bittere Pillen für die GKV
Zügige Rückkehr zur einjährigen Wechselfrist in die private Krankenversicherung (PKV), deutliche Einschränkung bei den Wahltarif-Angeboten und Strafgelder für säumige Zusatzbeitragszahler in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) – die Koalition aus Union und FDP hat Medienberichten zufolge in zahlreichen Punkten der Gesundheitsreform Einigungen erzielt.
Die Gesundheitsreform nimmt Medienberichten zufolge PKV-freundliche Züge an. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) hat sich Regierungskoalition darauf verständigt, dass die bereits mehrfach angekündigte „klare Trennung von Tarifangeboten der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung" noch in das laufende Gesetzgebungsverfahren eingefügt werden soll.
Beschränkung der Wahltarif-Angebote
Demnach sollen Tarife für Chefarztbehandlung und bessere Unterbringung im Krankenhaus nur noch von der PKV angeboten werden, während die GKV sich auf das Angebot von Wahltarifen in den Bereichen Kostenerstattung, Selbstbehalte und besondere medizinische Zusatzleistungen beschränken soll.
Die Financial Times Deutschland (FTD) meldet zudem, dass auch das Angebot von Auslandspolicen den Plänen der Koalition zufolge nur noch der PKV vorbehalten sein soll. Diese Änderungen träfen die Kassen an einer empfindlichen Stelle, heißt es in der Zeitung weiter.
Denn in den vergangenen Jahren sei das Angebot an Wahltarifen ausgeweitet worden, „um gut verdienende, freiwillig Versicherte von einem Wechsel zur privaten Konkurrenz abzuhalten", so die FTD. Darüber hinaus soll im laufenden Gesetzgebungsverfahren auch die dreijährige Wechselfrist wieder auf ein Jahr verkürzt werden.
Strafgeld für Zusatzbeitrags-Muffel
Doch auch die GKV geht nicht leer aus. Nach den Plänen der Koalition müssen säumige Zusatzbeitragszahler künftig mit Bußgeldern rechnen, schreibt die FAZ weiter. Pläne, dass die Arbeitgeber die Strafgelder einziehen sollen, seien vom Tisch. Stattdessen solle dies von den Krankenkassen übernommen werden.
Der Säumniszuschlag soll demnach mindestens 30 Euro, höchstens aber das Dreifache des Zusatzbeitrags betragen. Am Ende dürfe der ehrliche Beitragszahler nicht der Dumme sein, lässt sich der parlamentarische Staatssekretär Daniel Bahr (FDP) in der Zeitung zitieren.


