Welchen Umfang hat die Erstattung?
| Medi-Kost - Ärzte |
Welchen Umfang hat die Erstattung?
Wird eine Privatrechnung zur Kostenerstattung eingereicht, dann erstattet die Krankenkasse
den Betrag, der im Wege einer Abrechnung gem. EBM in Verbindung mit dem zugehörigen HVM (Fachgruppenpunktwert) über die KV/KZV abgerechnet worden wäre, abzüglich des gesetzlichen Eigenanteils, der Praxisgebühr und eines Abschlages für die nicht vollzogene Wirtschaftlichkeitsprüfung gem. § 12 SGB V.
Analog erfolgt die Erstattung eines Privatrezepts nach den gültigen Verordnungsrichtlinien. Eine Prüfung gemäß § 84 SGB V in Verbindung mit § 106 SGB V findet nicht statt. Die Verordnungen finden keinen Eingang in die Individuellen Richtgrößen.


