Wie wählt der Versicherte die Kostenerstattung?
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Wie wählt der Versicherte die Kostenerstattung?
Die Wahl muss der Krankenkasse angezeigt werden. Sinnvoll ist eine schriftliche Anzeige. Die Kostenerstattung beginnt dann satzungsgemäß und ist für meistens für ein Jahr bindend. Nach Ablauf der Mindestdauer kann man die Teilnahme an der Kostenerstattung mit einer in der Satzung der jeweiligen Kasse festgelegten Frist widerrufen und kehrt damit zum Sachleistungsverfahren zurück.


