Kostenerstattung - was heißt das?
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Kostenerstattung - was heißt das?
Dem Mitglied der Gesetzlichen Krankenkassen stehen gem. § 12 SGB V ausreichende, zweckmäßige, wirtschaftliche und das Maß des Notwendigen nicht überschreitende Gesundheitsleistungen zur Verfügung (§ 12 SGB V ).
Wenn diese in Anspruch genommen werden, etwa beim Arzt oder Zahnarzt, legen Patienten dort nun Ihre Chip-Karte vor. Es beginnt der Irrsinn EBM/BEMA, Punktwertverfall, § 12 SGB V, Prüfungen nach § 84 SGB V in Verbindung mit § 106 SGB V und Vorgänge wie Praxisgebühr oder ähnlicher Verwaltungsaufwand.
Alternativ können Patienten aber auch die Kostenerstattung wählen. Das bedeutet: Sie behandeln beginnend mit der Terminvereinbarung einen Privatpatienten.Nach erbrachter Leistung erstellen Sie eine Privatrechnung, die den Gesetzen der GOÄ/GOZ folgt, einschließlich der vorgesehenen Liquidationsregelungen. Der Patient wird Ihr Vertragspartner, nicht mehr der der KV und der Kassen.


